Lksg

Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)


Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung eines Verfahrens, um Beschwerden auf Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang der eigenen Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich entgegenzunehmen.


Sie können Ihre Beschwerde in Bezug auf mögliche menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem LkSG durch wirtschaftliche Aktivitäten im Geschäftsbereich der Heiner Brinkhege Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG oder eines unserer unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferer an uns richten.


  1. Einreichung von Beschwerden

    Bitte reichen Sie Ihre Beschwerde über das eigens dafür eingerichtete Onlineformular ein. Dieses steht Ihnen unter https://lksg.brinkhege.de zur Verfügung.

  2. Ansprechpartner

    Die Bearbeitung der Beschwerden erfolgt durch unser Beschwerdemanagement-Team.

  3. Vertraulichkeit

    Alle eingereichten Beschwerden werden vertraulich behandelt. Die Identität der Beschwerdeführer wird geschützt, es sei denn, gesetzliche Vorschriften erfordern eine Offenlegung.

    Unser Onlineformular erlaubt anonyme Beschwerden. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen zu einer anonymen Beschwerde ausschließlich über das Beschwerdesystem Rückmeldungen geben können. Dafür benötigen Sie die automatisch mit der Beschwerde erzeugte Fallnummer.

  4. Ablauf des Beschwerdeverfahrens

    Sie erhalten innerhalb von 5 Werktagen eine Bestätigung über den Eingang des Hinweises. Fällt die Beschwerde unter den Anwendungsbereich dieses Beschwerdeverfahrens, klären und erörtern wir den Sachverhalt mit Ihnen und veranlassten angemessene Präventions- und/oder Abhilfemaßnahmen.

    Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Unparteiisches Handeln der die Beschwerde bearbeitenden Personen, Schutz vor Benachteiligung und Bestrafung (soweit durch uns zu gewährleisten) sowie Vertraulichkeit und Datenschutz werden sichergestellt.

  5. Rechte und Pflichten

    Beschwerdeführer haben das Recht auf eine faire und unparteiische Behandlung ihrer Beschwerde.Beschwerdeführer sind verpflichtet, genaue und vollständige Informationen bereitzustellen.

  6. Überprüfung und Monitoring

    Beschwerden und deren Bearbeitung werden im Onlinesystem dokumentiert. Die Wirksamkeit des Verfahrens wird jährlich überprüft und Verbesserungen werden, falls erforderlich, implementiert.

  7. Transparenz und Veröffentlichung

    Diese Verfahrensordnung ist auf unserer Website unter https:// brinkhege.de/lksg  öffentlich zugänglich und wird regelmäßig aktualisiert.

    Diese Verfahrensordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
    Selbstverständlich können Hinweis- und Beschwerdegeber unsere Unternehmen nach wie vor auch über andere Wege (persönlich, mündlich, per E-Mail, etc.) auf Missstände aufmerksam machen.



Kontakt:
Heiner Brinkhege Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Oeseder Straße 8 49124 Georgsmarienhütte
Telefon: +49 5401/840200
Fax: +49 5401/840222
E-Mail: info@brinkhege.de